Willkommen auf der Homepage der Kanzlei Baunemann in Leun.
Gerne möchte ich Ihnen einen Einblick hinsichtlich meiner Person und des angebotenen Leistungs- und Beratungsspektrums der Kanzlei vermitteln.
Rechtsanwalt Steffen Baunemann
Wetzlarer Str. 17-19
35638 Leun
Telefon: 06473 9223724
Telefax: 06473 9223725
Email: info@kanzlei-baunemann.de
Gebühren und Auslagen anwaltlicher Tätigkeit berechnen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Die für die Höhe der Kosten maßgebenden rechtlichen Vorschriften sind zu komplex, um sie hier in der gebotenen Kürze darzustellen.
Die Gebühr für die erste Beratung eines Verbrauchers ist gesetzlich auf einen Höchstbetrag von max. € 190,00 zzgl. Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer beschränkt.
Soweit Tätigkeiten entfaltet werden, die über die erste Beratung hinausgehen, richtet sich die Höhe der Vergütung für die anwaltliche Dienstleistung im Grundsatz nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Höhe der Vergütung des Rechtsanwalts bemisst sich nach dem Gegenstandswert und der Art seiner Tätigkeit. Damit in diesem Bereich Kosten für den Mandanten überschaubar sind, bieten wir Ihnen auf Ihren Fall zugeschnittene Honorarvereinbarungen an. Dies ist insbesondere in Bereichen sinnvoll, in denen sich der Gegenstandswert der anwaltlichen Leistung schwer beziffern lässt.
Eine sehr informative Seite zu dieser Thematik wird vom Bundesministerium der Justiz angeboten, welche Sie unter folgendem Link aufrufen können:
AnwaltsvergütungsrechtGerne informiere ich Sie in einem persönlichen Gespräch über die voraussichtliche Höhe des Honorars und das Kostenrisiko.
Wenn Sie Sozialleistungen beziehen oder Ihr Einkommen zu gering ist, können Sie zur Rechtsverfolgung staatliche Hilfen in Anspruch nehmen. Im außergerichtlichen Bereich haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Beratungshilfe zu stellen. Den hierfür erforderlichen Beratungshilfeschein erhalten Sie bei der Rechtsantragsstelle Ihres zuständigen Gerichts. Für die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche kann Prozess/ oder Verfahrenskostenhilfe gewährt werden.
Die Rechtsschutzversicherung schützt Sie vor unvorhersehbaren Kosten im Falle einer Rechtsverfolgung bzw. auch im Verteidigungsfall. Sein Recht durchzusetzen kann unter Umständen viel Geld kosten, wobei es nicht allein die Anwaltskosten sind, die einen Rechtsstreit teuer machen können. So verteuern Gerichts- und Sachverständigenkosten häufig die Verfahren nicht unerheblich. Soweit Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, kläre ich für Sie ab, ob die anwaltlichen Leistungen von Ihrer Versicherung übernommen werden. Ich überprüfe die Deckung und erteile Ihnen Beratung über den Umfang des Eintritts Ihrer Rechtsschutzversicherung. Regelmäßig übernehme ich für Mandanten Deckungsanfragen, welche ich kulanzweise für Sie kostenfrei durchführe.
Pflichtangaben gem. § 5 Telemediengesetz (TMG) sowie § 2 DL-InfoV
Anbieter:
Rechtsanwalt Steffen Baunemann, Wetzlarer Straße 17-19, 35638 Leun.
Telefon: (0 64 73) 9223724
Telefax: (0 64 73) 9223725
E-Mail: info@kanzlei-baunemann.de"
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Rechtsanwaltskammer Frankfurt/Main
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland)
Berufsrechtliche Regelungen:
Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE)
Die Regelungen können unter http://www.brak.de/seiten/06.php bei der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) eingesehen werden
Hinweis: Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind auf Grund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet,
eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten.
Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.
Berufshaftpflichtversicherung:
Allianz Versicherungs AG
80790 München
Geltungsbereich: Deutschland
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: keine
Steuernummer: 039 804 30055
Außergerichtliche Streitschlichtung:
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung
bei der regionalen Rechtsanwaltskammer (gemäß § 73 Abs. 2 Nr.3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO)
oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer,
im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer www.brak.de. (Email: schlichtungsstelle@brak.de)
Webseiten Gestaltung und Realisierung:
Verantwortlich für Inhalte und Texte gemäß § 10 Abs. 3 MDStV: Rechtsanwalt Steffen Baunemann
Haftungshinweise:
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle wird keine Gewähr für die Aktualität, die Vollständigkeit,
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Bei Kontaktaufnahme per E-Mail wird keine Gewähr dafür übernommen, dass die betreffende E-Mail so rechtzeitig gelesen wird,
dass alle zur Einhaltung von Terminen oder Fristen erforderlichen Maßnahmen termin- bzw. fristgerecht ergriffen werden können.
Bitte fahren Sie die B49 Ausfahrt Leun/Braunfels ab und halten Sie sich geradeaus. Sie passieren über die Lahnbrücke den Ortseingang. An der Aral-Tankstelle nach links auf die Wetzlarer Straße abbiegen. Nach cirka 50 Meter erreichen Sie die Kanzlei linkerhand.
Bleiben Sie nach Ortseinfahrt auf der Hauptstraße. Die Kanlzei befindet sich an dieser im Ortskern schräg gegenüber der Sparkasse.
Es stehen ausreichend Stellplätze für Sie auf dem Hinterhofparkplatz des Gebäudes zur Verfügung.